Die Gemeinde führte eine Besichtigung vor Ort durch. Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 teilte sie den Beschwerdeführenden mit, die Frage der Bewilligungspflicht für die Haltung von Pensionspferden werde dem Regierungsstatthalteramt vorgelegt. Falls eine Bewilligung nötig sei, würde die Regelung der Beleuchtung in das Baubewilligungsverfahren integriert. Bei der bemängelten Aussenbeleuchtung handle es sich lediglich um zwei Aussenlampen, die an der Fassade des Laufstalls angebracht seien. Der Schopf sei für eine Nutzung als Sattelkammer, Materiallager, Heu- und Einstreulager sowie Umkleidekabine bewilligt worden.