_ werde regelmässig und auch bis spät nachts mit mehreren Scheinwerfern beleuchtet. All dies sei nie bewilligt worden. Für die Nachbarn bedeute es eine grosse Belastung. Es müssten Betriebszeiten festgelegt und die Beleuchtung müsse geregelt werden. Die Beschwerdeführenden machten ferner geltend, im Schopf seien keine Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser bewilligt worden. Dort seien nun ein "Reiterstübli" und eine Sattelkammer eingerichtet worden. Im Schopf und auf der Terrasse würden Pferdehalter und Besucher bewirtet. Dieser Betrieb sei bewilligungspflichtig, dafür liege aber keine Bewilligung vor. Die Pferdeweiden