Die Sichtschutzwand weiche nur sehr geringfügig von den bewilligten Plänen ab und es bestehe kein Handlungsbedarf. Zum Weiden von Pferden mit Anbringen von Zäunen in der Landwirtschaftszone verwies die Gemeinde auf die Wegleitung "Pferd und Raumplanung" des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).9