2. Am 1. März 2018 reichte die Beschwerdegegnerschaft ein Baugesuch für den Neubau eines Schopfs mit Sattelkammer4 und die Erweiterung des Vordachs am Pferdeunterstand (J.________strasse 45b, nunmehr als Pferdestall bezeichnet) ein. Die Beschwerdeführenden, welche die benachbarte Parzelle Nr. A.________ (J.________strasse 49) bewohnen, führten dagegen Einsprache.5 Mit Entscheid vom 8. Juni 2018 bewilligte die Gemeinde das Vorhaben und wies die Einsprache ab. Die damalige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD) wies die von den Beschwerdeführenden dagegen eingereichte Beschwerde mit Entscheid vom 28. September 2018 (RA Nr. 110/2018/92) ab.