1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 bewohnen ein ehemaliges Bauernhaus auf Parzelle Vinelz Grundbuchblatt Nr. I.________ (J.________strasse 45). Diese befindet sich in der Wohn-Arbeitszone (WA). Am 9. Oktober 2015 bewilligte die Gemeinde Vinelz dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 die Erstellung eines Pferdeunterstandes mit Allwetterauslauf (J.________strasse 45b).1 Nach einer Intervention des kantonalen Amtes für Wasser und Abfall (AWA) reichte die Beschwerdegegnerschaft am 12. März 2018 im Rahmen eines weiteren Baubewilligungsverfahrens (vgl. Ziff. 2 hiernach) eine nachträgliche Projektänderung ein, wonach der Stallboden betoniert und der Mist mittels