b) Gemäss Art. 14 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Niederbipp sind nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins in der Höhe des vom Regierungsrat für das Steuerwesen jährlich festgelegten Verzugszinssatzes sowie die Inkassogebühren geschuldet. Anhang I der Bezugsverordnung29 legt den Verzugszinssatz für das massgebende Jahr auf 3 % fest. Die Zahlungsfrist beträgt gemäss Art. 13 des Gebührenreglements 30 Tage ab Rechnungsstellung. Nach Art. 39 der Gebührenverordnung beträgt die Mahngebühr für die 1. Mahnung CHF 0.00 bis CHF 10.00 und für die 2. Mahnung CHF 10.00 bis CHF 50.00.