a) Mit Rechnung vom 28. Mai 2019 verlangte die Gemeinde die Zahlung von CHF 16 536.70 «zahlbar innert 30 Tagen rein netto». Nach einer Zahlungserinnerung vom 16. September 2019 mahnte sie erneut. Mit Schreiben vom 8. November 2019 stellte sie zusätzlich Mahngebühren von CHF 30.00 in Rechnung.