a) Die B.________ AG stellt zwei Rechnungen, einerseits vom 1. März 2019 von CHF 3470.00 sowie andererseits vom 20. März 2019 von CHF 4457.60. Darauf verrechnet ist sowohl die Entsorgung von nicht «entfrachteten»/mit Abfall gefüllten Fahrzeugen und verschiedenen Abfällen als auch Personalaufwand von Platzchef und Betriebsmitarbeiter sowie der Aufwand von Schrottbagger und Stapler.