b) Der Beschwerdeführer bringt vor, diese Kosten seien zu hoch, weil insbesondere die Kosten des Kranwagens dadurch verursacht worden seien, dass der Polizist F.________ ihm nicht habe glauben wollen, dass sein Fahrzeug korrekt geprüft sei und es deshalb mit blockierten Rädern habe abschleppen lassen. Nach zwei Tagen habe er den Irrtum schliesslich bemerkt und das Auto wieder zurückgebracht. Daher seien die Transportkosten des Kranwagens für das Abschleppen und anschliessende Zurückbringen des Autos nicht durch den Beschwerdeführer zu entschädigen, da es sich dabei um unnötige Zusatzkosten handle.26