Andererseits seien die Kosten durch die Anwesenheit der Mitarbeiter der Verwaltung und der Werkbetriebe zu Beginn der Räumungsarbeiten entstanden, wo sie mit der Kantonspolizei und der A.________ bei der Einleitung der Ersatzvornahme mitgeholfen hätten. d) Gestützt auf die Erläuterungen der Gemeinde und angesichts der von ihr eingereichten Fotos, welche mit Gegenständen/Abfall überfüllte Fahrzeuge zeigen,25 erscheint der geltend gemachte Zeitaufwand angemessen und der verrechnete Stundenansatz entspricht der Aufwandgebühr II bzw. III der Gebührenverordnung. 6. Rechnung der A.________ vom 11. Februar 2019