Mit der angefochtenen Verfügung liegt nun eine Kostenverfügung und damit – nach Eintritt der Rechtskraft – ein Rechtsöffnungstitel vor. In Ziffer 2 stellt die Gemeinde fest, die angefochtene Verfügung berechtige nach Eintritt der Rechtskraft zur Beseitigung des Rechtsvorschlags und beabsichtigt gemäss ihrer Beschwerdeantwort, gestützt auf die rechtskräftige Kostenverfügung die Beseitigung des Rechtsvorschlags erneut zu beantragen. Damit hebt sie den Rechtsvorschlag nicht ausdrücklich auf, obwohl sie dazu berechtigt gewesen wäre.21 4. Grundsätzliches zu den Kosten der Ersatzvornahme