f) Weitere Vorbringen des Beschwerdeführers etwa in Bezug auf ärztliche Leistungen, die KITA-Betreuung seiner Enkelin sowie die Installation von Solarpanels auf seinem Grundstück gehen über das Anfechtungsobjekt hinaus, weshalb darauf nicht einzutreten ist. 3. Rüge «ne bis in idem» / Keine Aufhebung Rechtsvorschlag a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Verfügung der Gemeinde verstosse gegen den Grundsatz «ne bis in idem». Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau habe mit seinem Entscheid vom 1. September 2020 bereits rechtskräftig in der gleichen Sache entschieden.