6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, fragte mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 beim Beschwerdeführer nach, ob er mit der aufsichtsrechtlichen Anzeige Beschwerde erheben will. Zudem wies sie den Beschwerdeführer darauf hin, dass er einen Anwalt aufsuchen und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen lassen kann, sofern er eine Vertretung durch einen Anwalt wünscht. Da sich der Beschwerdeführer innert der angesetzten Frist nicht vernehmen liess, nahm die BVD seine Eingabe – wie angekündigt – als Beschwerde entgegen, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.