Bau- und Verkehrsdirektion Reiterstrasse 11 3013 Bern Telefon +41 31 633 30 11 info.ra.bvd@be.ch www.bvd.be.ch/ra BVD 120/2020/75 Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 23. August 2021 Das Verwaltungsgericht ist wegen Nichtleisten des Kostenvorschusses nicht auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid eingetreten (VGE 2021/288 vom 3.11.2021). Das Bundesgericht ist wegen Fehlens der gesetzlichen Formerfordernisse (qualifiziertes Rügeprinzip) auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht eingetreten (BGE 1C_751/2021 vom 9.12.2021). in der Beschwerdesache zwischen Herrn C.________ Beschwerdeführer und