Von einem Augenschein sind deshalb keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten, weshalb der entsprechende Beweisantrag abgewiesen wird. Gemäss Lärmklage verursacht das Befahren des defekten Bahnübergangs starken Lärm. Ob dadurch die Planungswerte in der Umgebung überschritten werden, wurde im vorinstanzlichen Verfahren nicht geklärt, kann aber offengelassen werden. Immerhin sei darauf hingewiesen, dass der BVD bekannt ist, dass Impulsgeräusche, die durch das Überfahren von nicht niveaugleichen, belagsfremden Fahrbahnelementen störend wirken41 und sogar zu Aufwachreaktionen führen können.