e) Den Vorakten lässt sich entnehmen, dass sich beim Bahnübergang zwischen den Gleisen eine stark abgenutzte und daher auf tieferem Niveau liegende Gummi- oder Kunststoffmatte befindet. Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Platte und Gleisen entsteht deshalb beim Überfahren ein deutlich wahrnehmbares, dumpfes, schlagendes Geräusch.40 Die Beschwerdeführerin bestreitet den Sachverhalt, wonach die Platte etwas tiefer liege als die Schienen, so dass Autos und Lastwagen eine gewisse Höhendifferenz zu überwinden haben, nicht. Von einem Augenschein sind deshalb keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten, weshalb der entsprechende Beweisantrag abgewiesen wird.