Das Bau- und Planungsrecht befasst sich mit den Immissionen unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsordnung und der Siedlungsgestaltung. Ziel und Zweck der Zonenordnung würden vereitelt, wenn Immissionen durch ihre Art, Intensität oder Dauer die einem bestimmten Gebiet zugedachte Nutzung hindern würde. Der privatrechtliche Immissionsschutz (Art. 684 ZGB26) dient der Ordnung der Beziehungen unter Nachbarn.27 Er besteht grundsätzlich unabhängig von den