c) Herr A.________ bemängelt seit mehreren Jahren, dass der Bahnübergang bei der Einfahrt F.________ und N.________ ausgefahren sei und beim Befahren starken Lärm erzeuge. Mit seinem Anliegen, dass der Bahnübergang wieder instand zu setzen sei, wandte er sich zuerst an die Beschwerdeführerin. Diese verwies ihn an die Beschwerdegegnerin als Inhaberin des Industriegleises. Die Beschwerdegegnerin stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, die Zufahrt sei im Eigentum der Stadt Burgdorf, weshalb diese für die Beseitigung der Lärmimmissionen zuständig sei. Daraufhin gelangte Herr A.________ mit seinem Anliegen am 30. August 2019 an die Stadt Burgdorf.