Die Beschwerdegegnerin sowie die Anzeigerinnen und Anzeiger liessen sich nicht vernehmen. Mit Zirkulationsbeschluss vom 9. September 2020 entschied die Bau- und Planungskommission der Stadt Burgdorf gestützt auf den Antrag der Baudirektion, die Beschwerdeführerin aufzufordern, die Platten zwischen den Gleisen zu ersetzen. Am 18. September 2020 bat die Beschwerdeführerin um eine weitere Fristerstreckung bis 16. Oktober 2020. Mit Schreiben vom 21. September 2020 bemängelte sie das Vorgehen der Stadt Burgdorf. Zudem bestritt sie, dass die Lärmbelästigung durch den Bahnübergang übermässig sei. Für Lärmklagen sei entweder der Zivilrichter oder der Kanton zuständig, nicht die Gemeinde. Sie sei