Sie baten die Stadt Burgdorf, das Übel, das nun schon seit mehr als drei Jahren existiere, bis 15. August 2020 zu beheben. Die Stadt Burgdorf organisierte daraufhin die Besprechung vom 10. August 2020, an der je eine Vertretung der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin, der Anzeigerinnen und Anzeiger sowie der Stadt Burgdorf teilnahmen. Eine einvernehmliche Lösung konnte nicht gefunden werden. Insbesondere war die Beschwerdeführerin, auf deren Grundstück sich der Bahnübergang befindet, nicht bereit, die Lärmursache zu beheben.