Dieser befinde sich in einem schlechten Zustand und verursache den von der Nachbarschaft beklagten Lärm. Das BAV antwortete am 6. März 2020, Anschlussgleise seien Bestandteil von Nebenbahnanlagen, weshalb die Beurteilung von Lärmklagen in die kantonale Zuständigkeit falle. Die Stadt Burgdorf traf daraufhin weitere Abklärungen beim Tiefbauamt des Kantons Bern und beim Regierungsstatthalteramt Emmental. Die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamts äusserte sich in ihrer Antwort vom 4. Mai 2020 zur Anwendbarkeit der Umweltschutz- und der Strassengesetzgebung.