1. Herr A.________, der bis 7. Januar 2020 zusammen mit Frau B.________ Gesamteigentum an der Liegenschaft Burgdorf Gbbl. Nr. G.________ an der H.________strasse hatte, wandte sich mit Schreiben vom 30. August 2019 an die Stadt Burgdorf und teilte dieser mit, der Bahnübergang über das Industriegleis bei der Einfahrt F.________ und N.________ sei ausgefahren und erzeuge beim Befahren starken Lärm. Zuerst habe er mit der Beschwerdeführerin Kontakt aufgenommen, welche ihn an die Beschwerdegegnerin als Inhaberin des Industriegleises verwiesen habe.