Tiefbauamts das Befahren der Annäherungsbereiche durch Fahrzeuge zu verunmöglichen ist.20 Ausserdem gilt Rückwärtsfahren als heikles Fahrmanöver, dessen Gefährlichkeit unterschätzt wird. Wegen den eingeschränkten Sichtverhältnissen können andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer leicht übersehen werden.21 Die Nutzung der beiden Parkfelder 1 und 2 stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Ihre Aufhebung dient der Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben der Fussgängerinnen und Fussgänger, die den fraglichen Fussgängerstreifen nutzen. Es besteht daher ein zwingendes öffentliches Interesse an der Herstellung des rechtmässigen Zustands.