Diese Beurteilung wird auch von der Kantonspolizei geteilt, ergab doch ihre Prüfung des Fussgängerstreifens, dass in dessen Annäherungsbereich eine ungenügende Situation bestehe, da dieser durch Fahrzeuge von privaten Parkfeldern überfahren werde. Im Übrigen lässt sich bereits den Vorakten entnehmen, dass sowohl die Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün als auch die Verkehrsplanung der Stadt Bern die bestehende Parkierung im Vorgartenbereich als kritisch erachteten und eine Überarbeitung verlangten. Die Verkehrsplanung verlangte, dass zumindest das Parkfeld 1 aufgehoben werden müsse, da dadurch die Verkehrssicherheit akut gefährdet werde.19