Zum Wegfahren ist demgegenüber zwangsläufig ein Rückwärtsmanöver nötig, d.h. es muss rückwärts über das Trottoir gefahren werden. Beim Verlassen des Parkfelds 1 ist es unvermeidbar, dass dabei rückwärts über den Annäherungsbereich bzw. den Warteraum sowie den Fussgängerstreifen gefahren wird. Es trifft zwar zu, dass die Benutzung des Parkfelds 2 nicht zwingend ein Rückwärtsfahren auf den Fussgängerstreifen erfordert. Dies kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, sondern hängt davon ab, in welche Richtung die Weiterfahrt erfolgt: Ist eine Wegfahrt in Richtung J.________strasse geplant, ist kein Manövrieren im Annäherungsbereich und auf dem Fussgängerstreifen erforderlich.