38 f. BO17). Wie bereits ausgeführt, wären somit selbst Eingriffe in die Besitzstandsgarantie zulässig, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Umso mehr kann in diesem Fall die Anpassung oder Beseitigung von unbewilligten Anlagen verlangt werden und zwar unabhängig davon, wie lange sie schon bestehen. Das gilt insbesondere, wenn beim Manövrieren Fussgängerinnen und Fussgänger gefährdet werden.18 Auf die Parkfelder 1 und 2 wird jeweils vorwärts hineingefahren. Zum Wegfahren ist demgegenüber zwangsläufig ein Rückwärtsmanöver nötig, d.h. es muss rückwärts über das Trottoir gefahren werden.