6/10 BVD 120/2020/71 Verfügung zurück und verlangt nur noch die Aufhebung der Parkfelder 1 und 2. Zu prüfen ist einzig, ob die beiden umstrittenen Senkrechtparkplätze aufgehoben werden müssen oder nicht. Ob an ihrer Stelle ein Schrägparkplatz markiert werden dürfte, geht über den Streitgegenstand hinaus. Es steht der Beschwerdeführerin offen, bei der Vorinstanz ein entsprechendes Bau- und Ausnahmegesuch einzureichen.