Dem Bauentscheid vom 20. Juli 2015 lässt sich weiter entnehmen, dass die Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) empfahl, die Parkierung in dieser Form nicht zu bewilligen. Sie kam zum Schluss, dass der Vorgartenbereich an dieser Lage durchaus der Parkierung dienen könne, aber dass die Anzahl und Lage der Autoabstellplätze überarbeitet werden müsse. Diese Haltung wurde seitens der Verkehrsplanung unterstützt, welche ebenfalls die Anzahl und Anordnung der Autoabstellplätze sowie die geplante Zulieferung im Süden der Parzelle bemängelte. Aufgrund dieser Einwände überarbeitete die Beschwerdeführerin die Zulieferungs- und Parkierungssituation grundlegend.