c) Den Vorakten lässt sich entnehmen, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens umstritten war, ob diese bestehenden Parkplätze besitzstandsgeschützt seien. Gemäss Bauentscheid vom 20. Juli 2015 wurden 1980 lediglich sechs Parkplätze vor der Nordostfassade bewilligt. Die Beschwerdeführerin reichte deshalb ein Gesuch um nachträgliche (Ausnahme- )Bewilligung für die bestehenden Parkplätze ein.15 Dem Bauentscheid vom 20. Juli 2015 lässt sich weiter entnehmen, dass die Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) empfahl, die Parkierung in dieser Form nicht zu bewilligen.