Die Vorinstanz erklärt, ihr sei bewusst, dass die beiden Parkplätze seit mehr als fünf Jahren bestehen würden. Sie habe in den letzten Jahren nichts in dieser Sache unternommen, weil sie davon ausgegangen sei, dass die Beschwerdeführerin die Parkplatzsituation entsprechend der Baubewilligung vom 20. Juli 2015 anpassen werde. Erst 2020 habe sie erfahren, dass die Beschwerdeführerin auch hinsichtlich der Anpassung der Parkplätze keinen Gebrauch machen wolle. Für die Behauptung, die Parkplätze seien seit mehr als 30 Jahren so wie heute markiert, trage die Beschwerdeführerin die Beweislast. Sie habe dafür bis jetzt keine Beweise vorgelegt.