Eventuell sei die Verfügung vom 27. Januar 2021 dahingehend abzuändern, dass nur die Entfernung der Markierung für den äussersten Parkplatz bei der nordwestlichen Gebäudeecke (Parkfeld 1) verlangt und die Frist für die Anpassung der Markierung auf 90 Tage nach Inkrafttreten der Verfügung verlängert wird. » 6. Das Rechtsamt gab dem Bauinspektorat der Stadt Bern Gelegenheit, sich zur Stellungnahme der Beschwerdeführerin zu äussern. In seiner Eingabe vom 15. März 2021 stellte dieses folgende Anträge: