3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 11. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung. Zur Begründung macht sie im Wesentlichen geltend, es bestehe keine Pflicht zur Umsetzung der nicht beanspruchten Baubewilligung. Zudem würden das Verhältnismässigkeitsgebot und der Vertrauensschutz verletzt.