Zur Begründung führte sie insbesondere aus, mit dem Umbau der Liegenschaft und der Umnutzung des Restaurants im Erdgeschoss in Geschäftsräumlichkeiten (Möbelgeschäft) sei von der Baubewilligung Gebrauch gemacht worden. Hinzu komme, dass beim Fussgängerstreifen durch die Parkierungsmanöver eine gefährliche Situation bestehe. Deren Korrektur sei ein zwingendes öffentliches Interesse.