Die bestehenden Parkfelder dürften rechtmässig weitergenutzt werden. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 8. Oktober 2020 forderte das Bauinspektorat der Stadt Bern die Beschwerdeführerin auf, innert 60 Tagen die Parkfelder entsprechend dem Bauentscheid vom 20. Juli 2015 zu kennzeichnen und damit den rechtmässigen Zustand und eine sichere Situation herzustellen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Zur Begründung führte sie insbesondere aus, mit dem Umbau der Liegenschaft und der Umnutzung des Restaurants im Erdgeschoss in Geschäftsräumlichkeiten (Möbelgeschäft) sei von der Baubewilligung Gebrauch gemacht worden.