2. Mit Schreiben vom 2. September 2020 teilte das Bauinspektorat der Stadt Bern der Beschwerdeführerin mit, es habe festgestellt, dass die Parkplatzsituation noch nicht angepasst worden sei. Gemäss rechtskräftigem Bauentscheid sollten die Parkfelder im Bereich des Vorlandes angepasst, respektive neu angeordnet und markiert werden. Es forderte die Beschwerdeführerin auf, innert 60 Tagen die Parkfelder neu zu kennzeichnen und damit den rechtmässigen Zustand herzustellen. Die Beschwerdeführerin antwortete am 15. September 2020, sie habe von der Umnutzungsbewilligung in einen Laden keinen Gebrauch gemacht.