2. Die Verfahrenskosten von 1200.00 Franken werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), eingeschrieben - Herrn D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Frutigen, Bauabteilung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor