«Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird insoweit verzichtet, als der ohne Bewilligung eingebaute Asphaltbelag auf den ersten fünf Metern des Zufahrtsweges ab Einmündungsbereich in die H.________strasse (Gemeindestrasse) belassen werden kann. Im Übrigen ist der ohne Bewilligung eingebaute Asphaltbelag vollständig zu entfernen. Der Zufahrtsweg ist in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen (Kiesweg mit begrüntem Mittelstreifen) und die Umgebungsgestaltung auf der Südseite der Scheune (übrigen Vorplätze und Zufahrten) ist mit sickerfähigen, orts- und regionaltypischen Materialien (Kies, Mergel) zu erstellen.