Dieser ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Der (abgesehen von den ersten fünf Metern ab Einmündung) vollständige Rückbau der ohne Bewilligung vorgenommenen Asphaltierung sowie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf dem Zufahrtsweg bzw. die erstmalige Herstellung des rechtmässigen Zustands auf den südseitigen Vorplätzen ist geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich.