Im Übrigen ist die auf dem Zufahrtsweg und auf den Vorplätzen vorgenommene Asphaltierung vollständig zu entfernen. Die südseitigen Vorplätze der Scheune sind entsprechend der rechtskräftigen Auflage des AGR zu gestalten, d. h. die Umgebungsgestaltung ist mit sickerfähigen, orts- und regionaltypischen Materialien (z.B. Mergel, Kies) zu erstellen. Was den Zufahrtsweg betrifft, lässt sich den Akten entnehmen, dass es sich dabei ursprünglich um einen sickerfähigen Kiesweg mit grünem Mittelstreifen handelte. Dieser ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.