Gemäss den Vorakten verfügt der Beschwerdegegner in der 2017 bewilligten, erweiterten Scheune über zwei grosse belüftete Heulagerräume und mit der neuen Jauchegrube auch über genügend Lagerkapazität für die anfallende Gülle. Dem öffentlichen Interesse an einer Verminderung der Verunreinigung der Gemeindestrasse kann angemessen Rechnung getragen werden, indem der Belag auf den ersten fünf Metern ab Einmündung in die Gemeindestrasse belassen werden kann.