Am Standort des Zufahrtsweges zum Ökonomiegebäude bestünden keine übermässig anormalen topografischen Verhältnisse, die eine zusätzliche Befestigung zur sicheren Befahrbarkeit des Weges erfordern würden (weitgehend gerader Wegverlauf, mässige Steigung). Die öffentlichen Interessen zur Wahrung des Nichtbaugebietes vor übermässiger Bebauung und dessen möglichst ungeschmälerter Erhalt sowie zur verlangten Rücksichtnahme auf Raum und Umwelt auch bei zonenkonformen Bauvorhaben würden im vorliegenden Fall gegenüber den von der Gemeinde aufgeführten Gründen zum Verzicht auf eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegen.