2. Es sei anzuordnen, dass die Umgebungsgestaltung gemäss der rechtskräftigen Auflage des AGR (in seiner Verfügung vom 24. Oktober 2017, aufgenommen in die Baubewilligung vom 1. November 2017) auszuführen sei. 3. Die Akten seien zur Regelung der Details der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental zu überweisen. Eventuell: Die Akten seien zur Regelung der Details der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an die Gemeinde zurückzuweisen.»