Um einer allfälligen Verschmutzung der Gemeindestrasse vorzubeugen, könnte allenfalls ein Belassen des Belags auf den ersten 5 m des Einmündungsbereichs des Zufahrtsweges in die H.________strasse positiv beurteilt werden. Die Gemeinde gab dem Beschwerdegegner daraufhin Gelegenheit, das Baugesuch zurückzuziehen, eine Projektänderung einzureichen oder eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Mit Schreiben vom 6. April 2020 hielt der Beschwerdegegner implizit an seinem nachträglichen Baugesuch fest und erläuterte seine Gründe für den Belagseinbau.