2. Im Herbst 2019 liess der Beschwerdegegner die circa 45 m lange Zufahrt und die südlichen Vorplätze der Scheune asphaltieren. Mit Schreiben vom 19. November 2019 gab die Gemeinde dem Beschwerdegegner Gelegenheit mitzuteilen, welche Massnahmen er vorsehe, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen, und sie wies ihn auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin am 28. November 2019 ein nachträgliches Baugesuch ein für den Einbau eines Strassenbelags auf der bestehenden Zufahrtstrasse und für die Erneuerung des bestehenden Belags auf den Vorplätzen.