1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Darauf befindet sich das Ökonomiegebäude H.________strasse (nachfolgend Scheune). Im Juni 2017 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein, das unter anderem den Teilabbruch und den vergrösserten Neubau der Scheune vorsah. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2017 beurteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) das Bauvorhaben als zonenkonform.