a) Zusammenfassend ist die angefochtene Verfügung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde anzupassen, indem Ziffer 5.2 gestrichen und Ziff. 5.3 präzisiert wird. Mit den neuen Ausführungen im Beschwerdeverfahren (80%-Anstellung als technischer Hauswart, Aufgabe der Zimmerei als gewerbliche Tätigkeit) hat sich der Sachverhalt massgebend verändert. Diese neue Ausgangslage (Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Lagerraums in eine privat genutzte Werkstatt für Holzarbeiten) wird von der Gemeinde als Baupolizeibehörde neu zu überprüfen sein.