Es sei ihm Gutgläubigkeit zu attestieren, da ihm nicht bewusst gewesen sei, dass für die Umnutzung eines für den Landwirtschaftsbetrieb nicht mehr benötigten Raums eine Bewilligung hätte eingeholt werden müssen. Den Behörden der Gemeinde sei diese Nutzungsänderung seit Langem bekannt. Er habe den Raum seit mehr als 20 Jahren als Lagerraum und Werkstatt für seine Zimmerei genutzt und sei nie darauf hingewiesen worden, dass er für diese Nutzungsänderung eine Bewilligung hätte verlangen müssen. Die Gemeinde selber habe ihm Aufträge erteilt und sie habe auch die Steuern von seinem Gewerbebetrieb bezogen.