Im Rahmen des vorinstanzlichen Wiederherstellungsverfahrens bzw. des nachträglichen Baugesuchsverfahrens prüften die Gemeinde und das AGR damit – zu Recht – die Zulässigkeit der Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Raumes (Strohlager) in eine Werkstatt / einen Lagerraum für die (neben)gewerbliche Nutzung des Einzelunternehmens «C.________ Holzbau». Dies lässt sich sowohl der Verfügung des AGR entnehmen, mit welcher dieses die Bewilligungsfähigkeit des Lager- und Vorbereitungsraums für Holzarbeiten der Holzbauunternehmung bzw. für einen Gewerbebetrieb prüft, als auch den Ausführungen der Gemeinde, welche das Bauvorhaben stets als «Umnutzung landwirtschaftlicher Raum als