5.3 Benützungsverbot Dem Gesuchsteller wird verboten, den Raum weiterhin für Arbeiten im Bereich Zimmerei und Schreinerei zu nutzen." 2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 6. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Ziffer 5.2 des Entscheides Nr. 868/19 der Einwohnergemeinde Gsteigwiler, Baubewilligungsbehörde vom 6. Oktober 2020 sei aufzuheben und es sei auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Raumes zu verzichten.