Die Baupolizeibehörde gibt dem Gesuchsteller Zeit, den rechtmässigen Zustand des Raumes bis 3 Monate nach Rechtskraft des Entscheids wiederherzustellen. Das bedeutet: - Aus den Räumlichkeiten müssen alle Baumaterialien, Gerüstmaterialien und Maschinen geräumt werden. Die Gegenstände dürfen nicht sonst wo auf der Parzelle gelagert werden. Der Gemeinde ist dies danach unverzüglich zu melden. Kommt der Gesuchsteller dieser Verfügung innert der angesetzten Frist nicht vollständig und vorschriftgemäss nach, wird die Gemeinde ohne weitere Verfügung zur Ersatzvornahme schreiten, d.h. auf Ihre Kosten die Wiederherstellung selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen.